Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) haben sich erneut geändert. Obwohl das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (das im Juni 2025 in Kraft treten wird) nur die WCAG 2.1 AA-NormenDie Kenntnis und Anwendung der neuen Leitlinien ist von entscheidender Bedeutung, wenn Sie ein großes Publikum ansprechen wollen, insbesondere in einem Bereich wie dem Finanzwesen. Was hat sich durch die Aktualisierung geändert? Finden Sie es in diesem Artikel heraus!
Inhaltsübersicht
- Die wichtigsten Änderungen in den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 2.2
- Entfernt: 4.1.1 Parsing
- Hinzugefügt: 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) (AA)
- Hinzugefügt: 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Verbessert) (AAA)
- Hinzugefügt: 2.4.13 Fokus Erscheinungsbild (AAA)
- Hinzugefügt: 2.5.7 Ziehende Bewegungen (AA)
- Hinzugefügt: 2.5.8 Zielgröße (Minimum) (AA)
- Hinzugefügt: 3.2.6 Konsistente Hilfe (A)
- Hinzugefügt: 3.3.7 Redundanter Eintrag (A)
- Hinzugefügt: 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) (AA)
- Hinzugefügt: 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) (AAA)
- Das Mitnehmen
Die wichtigsten Änderungen in den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 2.2
Was ist nun neu an den WCAG 2.2? In der neuen Version der Leitlinien wurde einer der Punkte (4.1.1 Parsing) gestrichen und 9 neue Punkte hinzugefügt, die Sie bei der Erstellung Ihrer Website oder Anwendungen berücksichtigen müssen. Schauen wir sie uns im Detail an.
Entfernt: 4.1.1 Parsing
4.1.1 Das Parsing wurde eingeführt, als die alte Technologie noch im Einsatz war und die Websites selbständig mit Parsing-Fehlern umgingen. Allerdings, Mit modernem HTML oder XML wird dies auf der Seite des Browsers erledigt, Dieses Kriterium wird also immer ausgefüllt und ist somit obsolet und wurde in den WCAG 2.2 entfernt.
Hinzugefügt: 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) (AA)
Der Punkt 2.4.11 Fokus nicht verdeckt legt fest, dass Sie sicherstellen müssen, dass ein Element, das auf der Tastatur fokussiert ist, mindestens teilweise sichtbar. Dieser Teil der UX-Design ist für diejenigen Nutzer gedacht, die nicht mit der Maus auf der Website oder in der App navigieren können.
Hinzugefügt: 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Verbessert) (AAA)
Unter Punkt 2.4.12 wird "Focus Not Obscured" auf die nächste Stufe gehoben. Um diese Richtlinie zu erfüllen, müssen Sie sicherstellen, dass ein Element, das den Tastaturfokus erhält, vollständig sichtbar für den Benutzer.
Hinzugefügt: 2.4.13 Fokus Erscheinungsbild (AAA)
Der dritte Punkt, der in den WCAG 2.2 hinzugefügt wurde, bezieht sich auf die Größe des Fokusindikators. Gemäß den neuen Richtlinien, Sie sollte mindestens so groß sein wie die Fläche eines 2 CSS-Pixel dicken Randes um die Komponentesowie mindestens eine Kontrastverhältnis 3:1 zwischen den gleichen Pixeln im unscharfen und im scharfen Bereich.
Hinzugefügt: 2.5.7 Ziehende Bewegungen (AA)
Dieser Punkt besagt, dass jede Aktion, die eine Bewegung beinhaltet, wie z. B. das Ziehen, mit einem einzigen Zeiger möglich sein sollte, da einige Benutzer keine Ziehbewegungen ausführen können. Es gibt eine Ausnahme: Aktionen, bei denen das Ziehen unerlässlich ist oder der Benutzeragent die Funktionalität bestimmt.
Hinzugefügt: 2.5.8 Zielgröße (Minimum) (AA)
Dieser spezielle Punkt in den Web Content Accessibility Guidelines definiert die Größe von Zeigerzielen. Dem Dokument zufolge sollte die Größe mindestens betragen 24×24 CSS-Pixel es sei denn:
- ist es möglich, einen 24×24 großen Kreis um ein unterdimensioniertes Ziel zu erstellen, der sich nicht mit anderen Zielen überschneidet,
- die Funktion kann durch verschiedene Kontrollen erreicht werden,
- das Ziel ein Satz ist oder die Zeilenhöhe seine Größe einschränkt,
- der User-Agent bestimmt die Größe,
- die besondere Darstellung rechtlich vorgeschrieben oder für die Vermittlung der beabsichtigten Information wesentlich ist.
Hinzugefügt: 3.2.6 Konsistente Hilfe (A)
Dieser Punkt steht in engem Zusammenhang mit den bewährten Verfahren für Kundenerfahrung im Bankwesen. Sie besagt, dass auf allen Unterseiten derselbe Hilfemechanismus an derselben Stelle verwendet werden sollte. Dies bezieht sich auf den folgenden Mechanismus:
- Angaben zum menschlichen Kontakt,
- Mechanismen des menschlichen Kontakts,
- Möglichkeiten zur Selbsthilfe (z. B. FAQs),
- vollautomatische Kontaktmechanismen (z.B., Banking-Chatbots).
Hinzugefügt: 3.3.7 Redundanter Eintrag (A)
Dieser Punkt der WCAG 2.2 besagt, dass Informationen, die der Benutzer erneut eingeben muss, entweder sein sollten:
- automatisch wieder eingegeben werden,
- zur Verfügung, die der Benutzer aus einer Liste auswählen kann.
Es gibt 3 Ausnahmen zu dieser Leitlinie; sie ist nicht erforderlich, wenn:
- die eingegebenen Informationen sind unerlässlich,
- die eingegebenen Informationen sind erforderlich, um die Sicherheit des Inhalts zu gewährleisten,
- die eingegebenen Informationen nicht mehr gültig sind.
Hinzugefügt: 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) (AA)
Diese neue Leitlinie besagt, dass ein Test der kognitiven Funktion (z. B. das Merken eines Passworts oder das Lösen eines Rätsels) sollte für keinen Schritt in einem Authentifizierungsverfahren erforderlich sein. Sie weist jedoch auf mehrere Ausnahmen hin:
- wenn eine alternative Authentifizierungsmethode verfügbar ist, die nicht auf einem kognitiven Test beruht,
- es gibt einen Mechanismus, der dem Benutzer hilft, den kognitiven Test zu absolvieren,
- Beim Test der kognitiven Funktionen muss der Benutzer Objekte erkennen,
- Der Test dient der Identifizierung von Nicht-Text-Inhalten, die der Nutzer der Website zur Verfügung stellt.
Hinzugefügt: 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) (AAA)
Dieser Punkt ist fast derselbe wie der vorhergehende, enthält aber weniger Ausnahmen. Demnach sollte es keinen Test der kognitiven Funktionen geben, es sei denn, er ist notwendig:
- wenn eine alternative Authentifizierungsmethode verfügbar ist, die nicht auf einem kognitiven Test beruht,
- es gibt einen Mechanismus, der dem Benutzer hilft, den kognitiven Test zu absolvieren.
Das Mitnehmen
Ein hohes Maß an Barrierefreiheit ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur, um dem Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit zu entsprechen, sondern auch, um mehr Nutzer anzuziehen und bessere Kundenerfahrungen zu bieten. Wenn Sie also eine der oben genannten Richtlinien nicht erfüllen, sollten Sie das so schnell wie möglich ändern. Was ist, wenn Sie nicht wissen, wie man es macht? Kontakt in Ailleron - helfen wir Ihnen bei der Anpassung Ihrer Website oder Banking-App.
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